30.
Oktober

Aus finanzwissenschaftlicher Perspektive sprechen die besseren Argumente für eine Grundsteuer mit möglichst einfacher Bemessungsgrundlage. Das von Haus & Grund Deutschland favorisierte wertunabhängige – das heißt nur auf Grundstücks- und Gebäudeflächen basierende – Äquivalenzmodell (Flächenmodell) würde dieses Kriterium erfüllen. Das ist das zentrale Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie des ifo-Instituts München.

Haus & Grund Deutschland und der Zentrale Immobilienausschuss ZIA hatten das renommierte Institut beauftragt, die aus finanzwissenschaftlicher Sicht sinnvollste Lösung für die Bemessung der Grundsteuer zu ermitteln. Der Präsident des Instituts, Prof. Clemens Fuest, hat die Studie gemeinsam mit Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und Hans Volkert Volckens, Leiter des ZIA-Steuerausschusses, im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte deutlich gemacht, dass eine wertbasierte Grundsteuer nur dann verfassungskonform sein kann, wenn die Bewertung des Grundbesitzes hinreichend nah an den aktuellen Verkehrswerten ist. Der Gesetzgeber ist aber keineswegs verpflichtet, auf eine wertbasierte Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zurückzugreifen. Auch andere, beispielsweise an der Fläche ansetzende, Bemessungsgrundlagen sind möglich.

Die periodische Ermittlung von Verkehrswerten für sämtliche der insgesamt rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland wäre mit ganz erheblichen administrativen Kosten für Steuerzahler und Finanzverwaltung verbunden. Derartige Kosten wären angesichts des im Vergleich zu anderen Steuern relativ geringen Aufkommens aus der Grundsteuer kaum zu rechtfertigen. So würde nach den Berechnungen von Prof. Fuest bereits ein – eher gering angesetzter – Preis von 500 Euro für die Bewertung einer Immobilie dazu führen, dass bei 35 Millionen zu bewertenden Immobilieneinheiten 17 Milliarden an Bewertungskosten zu Buche schlügen. Damit wären die Bewertungskosten deutlich höher als die derzeitigen Einnahmen aus der Grundsteuer von rund 14 Milliarden Euro.

In der Pressekonferenz hob der Präsident des ifo-Instituts hervor, dass eine in Teilen der Politik gewünschte „Umverteilung“ von Vermögen jedenfalls nicht über die Grundsteuer erfolgen könne. Wolle man dies, so sei das geeignete Instrument dafür die Einkommensteuer. Die Grundsteuer, so Prof. Fuest, sei als Objektsteuer in ihrer Höhe völlig unabhängig von der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Ob eine mittellose Witwe in einer geerbten Villa wohnt oder ein topverdienener Chefarzt – beide zahlen genauso viel Grundsteuer.

Kriterien für die Ausgestaltung einer reformierten Grundsteuer sind laut Studie:

  • Einfachheit: Die Steuer soll möglichst einfach festgesetzt werden können, sodass die Verwaltungskosten und die Befolgungskosten durch die Steuerpflichtigen gering bleiben.
  • Gleichmäßigkeit: Ungerechtfertigte Diskriminierungen unter den Steuerzahlern sind zu vermeiden, um eine verfassungskonforme Ausgestaltung zu erreichen.
  • Flexibilität und Finanzautonomie der Gemeinden: Die Finanzautonomie der Gemeinden wird durch den Hebesatz sichergestellt.

Allen diesen Kriterien würde das Flächenmodell gerecht.

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