31.
Oktober

Wenn eine Kommune eine Anliegerstraße ausbaut, darf sie die Eigentümer der anliegenden Grundstücke an den entstehenden Kosten beteiligen. Die sogenannten Straßenausbaubeiträge sind rechtlich nicht zu beanstanden. Auch muss der Gesetzgeber keine Obergrenze für die Beiträge festlegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 21. Juni 2018 (9 C 2.17) entschieden.

Verhandelt wurde der Fall eines Bürgers aus Hofheim am Taunus. Er sollte 1.700 Euro als Vorleistung für den Ausbau der 50 Jahre alten Straße zahlen, an der das Haus mit seiner Eigentumswohnung steht. Die Straße dient nicht nur den Anliegern, sondern zum überwiegenden Teil dem örtlichen Durchgangsverkehr. Die Stadt übernahm aus diesem Grund die Hälfte der Ausbaukosten auf eigene Rechnung. Dagegen zog der Eigentümer vor Gericht. Aus Sicht des Klägers hätten die entstehenden Kosten aus Steuergeldern gedeckt werden sollen. Er forderte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, dass es zumindest eine Obergrenze für den Betrag geben sollte. Das Gericht wies die Klage ab, ließ jedoch mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung des Streitfalls eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. Das urteilte nun zugunsten der Kommunen, sie dürfen gemäß dem hessischen Kommunalabgabengesetz eine Beteiligung fordern, müssen dies aber nicht zwingend tun.

Die Leipziger Richter begründeten ihr Urteil unter anderem damit, dass Straßenausbaubeiträge einen Sondervorteil des Grundstückseigentümers abgelten. Der Vorteil bestehe darin, dass Anwohner von ihrem Grundstück auf eine funktionstüchtige Straße fahren können – dies werte auch das Grundstück auf. Einen Anlass zur Deckelung der Beiträge sah das Gericht nicht, da die geforderten Beträge in der Regel „keine übermäßig belastende, die Eigentümer erdrosselnde Wirkung“ entfalteten. In Härtefällen könnten Kommunen die Zahlung auch ganz oder teilweise erlassen.

Ob und inwieweit sich der zuständige Landesgesetzgeber darüber hinaus zu einer vollständigen oder teilweisen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entschließt, sei eine rechtspolitische Frage, die das Bundesverwaltungsgericht nicht zu bewerten habe, so die Stellungnahme des Gerichts.

Eva Neumann

Referentin Presse und Kommunikation

Haus & Grund Deutschland

 

Hinweis: im Land Brandenburg versucht eine Bürgerinitiative, die oftmals als ungerecht empfundenen Straßenausbaubeiträge auf der politischen Ebene abzuschaffen. Diese erreichen nicht selten mehrere zehntausend Euro. Insoweit ist der oben entschiedene Fall noch einer von der eher harmlosen Sorte. Sie können hier eine entsprechende Petition an den Landtag Brandenburg unterzeichnen.

Scheidacker

Kommentare: