10.
November

Wenn es draußen stürmt, freut man sich, ein Dach über dem Kopf zu haben. Doch was ist, wenn die Naturgewalten das Eigenheim treffen und das Zuhause beschädigt wird? Wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz aus?

Grundsätzlich sollten Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) immer ernst genommen werden. Diese werden über das Radio und im regionalen Fernsehen bekannt gegeben. Natürlich kann man sich jederzeit selbst über das Internet (www.dwd.de) informieren. Apps liefern die Warnung auch direkt auf das Smartphone.

Schäden vorbeugen

Meldet der Wetterdienst Sturm- oder Orkanböen, sollten generell alle beweglichen Gegenstände von der Terrasse, dem Balkon oder Garten entfernt werden. Zumindest sind die Gegenstände zu sichern. Herumfliegende Sachen können nämlich nicht nur das Gebäude oder parkende Autos treffen, sondern auch Passanten verletzen. Insbesondere Trampoline, Garten- und Gewächshäuser sind gut zu sichern.

Steht im Garten ein älterer Baumbestand, sind die Bäume regelmäßig zu begutachten. Abgestorbene Äste brechen bei einem Sturm leicht ab und können ebenfalls Schäden verursachen. Besser, diese bereits vor einem Unwetter entfernen. Während des Sturms auch Fenster und Türen geschlossen halten und bei Orkanböen lieber nicht im Dachgeschoss aufhalten. Wenn vorhanden, sind Kellerräume sichere Aufenthaltsräume.

Und wenn es zum Schaden kommt? Was dann?

Ein Sturm liegt aus Versicherungssicht erst ab Windstärke 8 vor. Entstehen durch einen solchen Sturm Schäden am Eigenheim, kommt für diese die Wohngebäudeversicherung auf. Dabei umfasst der Versicherungsschutz neben Schäden durch die direkte Einwirkung des Sturms beispielsweise auch Schäden, die durch herabfallende Äste oder entwurzelte Bäume am Gebäude oder mitversicherten Grundstücksbestandteilen entstanden sind. Folgeschäden – wie durch eingedrungenes Regenwasser – sind ebenfalls mitversichert, wenn der Sturm das Gebäude so beschädigt hat, dass diese Folgeschäden eintreten konnten. Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung zum Einsatz. Schäden am Hausrat werden von der Hausratversicherung übernommen.

Nehmen Sie im Schadensfall umgehend mit Ihrem Versicherer Kontakt auf. Außerdem sind Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der entstandene Schaden nicht noch größer wird. Kaputte Fenster oder Dächer müssen beispielsweise abgedeckt werden. Aber: Bringen Sie sich oder andere durch die Absicherungen nicht in Gefahr!

Fotos helfen, Schäden zu dokumentieren. Sind größere Schäden entstanden, wird der Versicherer einen Sachverständigen schicken. Und: Bevor Handwerker für Reparaturen beauftragt werden, sind Kostenvoranschläge einzuholen.

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