03.
Januar

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

Gleich zum Jahresbeginn sind einige Änderungen im Mietrecht in Kraft getreten. Die Vorschriften zur Mietpreisbremse wurden etwas nachgeschärft; ab sofort muß vor Vertragsunterschrift des Mieters informiert werden, wenn die Wohnung (als Neubau oder umfassend saniert) nicht unter den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse fällt oder wenn (wegen Vormiete oder Zwischen-Modernisierungen) die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10% überschritten werden darf. Die Modernisierungsumlage wurde auf 8% abgesenkt und ein sog. “Vereinfachtes Verfahren” eingeführt, das in Wirklichkeit komplizierter ist, aber die Umlagefähigkeit bei Maßnahmen mit hohen Instandsetzungsanteilen verbessert. Schließlich ist es künftig eine Vertragsverletzung, nicht zu modernisieren, wenn man es angekündigt hat.

Die Einzelheiten können Sie in einer Artikelreihe hier nachlesen. Wir werden das außerdem auf der nächsten Mitgliederversammlung Ende Januar kurz erörtern.

Scheidacker

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