06.
Februar

Die Details des MietenWoG sind nicht ganz leicht zu verstehen. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind es noch viel weniger.

Verstöße gegen die zahlreichen Auskunfts- und Mitteilungspflichten, teilweise mit Frist, teilweise ohne, oder das Fordern oder Annehmen von nach dem Gesetz verbotenen Mietanteilen sind mit erheblichen Bußgelddrohungen bewehrt. Jeder Vermieter sollte sich deshalb gründlich informieren.

In dieser Artikelreihe, welche fortlaufend fortgeschrieben wird, finden Sie in der Reihenfolge der Dringlichkeit alle Ergebnisse, die in den Diskussionsrunden unserer Fachjuristen derzeit dazu gefunden wurden.

Kommentare: