10.
November

Was vielen nicht bekannt ist: Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer einer Immobilie haben Anspruch auf Wohngeld in Form des Lastenzuschusses – wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Lastenzuschuss.

Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen eine Herausforderung. Im Jahr 2022 lebten laut Statistischem Bundesamt 11,8 Prozent der Bevölkerung in Deutschland in Haushalten, die durch Wohnkosten überbelastet waren. Das heißt, sie mussten mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Wohnen ausgeben. Dies betrifft nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer. Während Mieter Wohngeld beantragen können, gibt es für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum den sogenannten Lastenzuschuss, der dabei hilft, die Wohnkosten tragbar zu machen.

Wer kann den Lastenzuschuss beantragen?
Die Gewährung des Lastenzuschusses kommt dann infrage, wenn die Wohnkosten bei selbst genutztem Wohneigentum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anspruchsberechtigten übersteigen. Grundsätzlichen Anspruch haben Eigentümer von Wohnraum mit bis zu zwei Wohnungen, Erbbauberechtigte und Personen mit einem eigentumsähnlichen Dauerwohnrecht, zum Beispiel Wohnungsrecht oder Nießbrauch.

Wer ist nicht anspruchsberechtigt?
Wie im Falle des Mietzuschusses ist auch der Lastenzuschuss für Personen ausgeschlossen, die bereits andere staatliche Unterstützungsleistungen für Wohnkosten erhalten. Dazu gehören:

  • Bürgergeldempfänger,
  • Personen mit Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung,
  • Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder ähnliche Transferleistungen erhalten,
  • Alleinstehende Studierende mit BAföG-Anspruch (auch bei abgelehntem Antrag aufgrund des Einkommens der Eltern),
  • Alleinstehende Auszubildende mit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Wie beantrage ich den Lastenzuschuss?
Wie bei jeder staatlichen Unterstützungsleistung ist auch für den Lastenzuschuss ein Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde erforderlich – also die Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Viele Bundesländer bieten den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an.

Wovon hängt die Höhe des Lastenzuschusses ab?
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Berücksichtigt werden:

  • die Anzahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Höhe der finanziellen Belastungen (zum Beispiel Kreditzinsen, Tilgungen, Bewirtschaftungskosten) und
  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder.

Im Zuge der Beantragung sind Einkommensnachweise, Belege über die laufenden Kosten der Immobilie sowie je nach individueller Situation weitere Unterlagen wie Grundbuchauszüge oder Hypothekenverträge vorzulegen.

 

Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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