06.
August

In ihrer jährlichen Bewertung der wirtschafts- und sozialpolitischen Lage Deutschlands hat die Europäische Kommission die Wohnungsbau- und Mietenpolitik bewertet – und kritisiert. Sie stellt fest, dass die Bautätigkeit in Deutschland rückläufig ist und verweist auf eine stagnierende Entwicklung im Wohnungsbau. Das beeinträchtige nicht nur die soziale Wohnraumversorgung, sondern wirke sich auch negativ auf das wirtschaftliche Wachstum insgesamt aus.

Die EU-Kommission stellt fest, dass die Wohnungsbauinvestitionen in Deutschland im Jahr 2024 bereits im vierten Jahr in Folge gesunken sind. Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 43 Prozent zurückgegangen, während die angestrebte Zielmarke der Bundesregierung von 400.000 neuen Wohnungen jährlich erneut deutlich verfehlt wurde. Im Jahr 2023 wurden lediglich rund 290.000 Wohnungen fertiggestellt. Die Folge ist eine wachsende Lücke zwischen Angebot und Nachfrage.

Kritik an strenger Mietpreisregulierung
Besonders deutlich fällt die Kritik an der Mietpreispolitik aus. Die Kommission verweist auf die nachteiligen Effekte von Instrumenten wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze, die bei Investoren für Zurückhaltung sorgen. Die regulatorischen Eingriffe würden das Investitionsklima belasten und seien nicht geeignet, den notwendigen Neubau zu stimulieren. Statt auf Eingriffe in laufende Mietverhältnisse zu setzen, empfiehlt die Kommission eine stärkere Fokussierung auf verlässliche Investitionsbedingungen, planungssichere Rahmenregelungen und funktionierende Förderinstrumente.

Unterschiedliche Prioritäten in der Bundesregierung
Ein Abgleich mit dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zeigt eine deutliche Abweichung von den Empfehlungen der EU-Kommission. Während diese eine Lockerung der Regulierung und eine Stärkung investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen fordert, setzt die Koalition weiterhin auf eine investitionshemmende Mietrechtspolitik. Die bereits beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse, zusätzliche Eingriffsoptionen etwa bei Indexmieten oder möbliertem Wohnen sowie eine Ausweitung von Bußgeldregelungen und die angestrebte Reform des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz deuten auf eine fortgesetzte Verschärfung hin, die zu wachsender Rechtsunsicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt führt. Gleichzeitig bleibt der Koalitionsvertrag vage hinsichtlich der Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Investitionen.

Kommission fordert marktwirtschaftliche Impulse
Die EU-Kommission hingegen betont die Bedeutung eines investitionsfreundlichen Umfelds. Sie empfiehlt unter anderem die verstärkte Einbindung privater Kapitalgeber, den Abbau föderaler Hürden sowie eine strategisch ausgerichtete Boden- und Flächenpolitik. Das Ziel ist klar formuliert. Der Wohnungsbau soll durch weniger Regulierung, mehr Wettbewerb und effizientere Verfahren wieder auf ein tragfähiges Niveau gebracht werden. Die Kommission erkennt dabei ausdrücklich die Rolle privater Eigentümer und Vermieter als zentrale Akteure der Wohnraumversorgung an.


Fazit durch Jakob Grimm, Referent Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Haus & Grund Deutschland

„Die Analyse aus Brüssel bestätigt eindrucksvoll, was wir seit Jahren anmahnen. Private Investoren und Eigentümer werden durch regulatorische Eingriffe zunehmend verunsichert. Wer die Wohnraumversorgung verbessern will, muss Investitionen erleichtern statt erschweren. Die Kommission benennt klar, dass nur mit marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und verlässlicher Politik die dringend benötigten Wohnungen gebaut werden können. Die Bundesregierung sollte diese Hinweise ernst nehmen und ihre wohnungspolitische Strategie grundsätzlich überdenken.“

 

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