19.10.2022: Online-Seminar zum Thema Energiesparen (kostenlos) – jetzt anmelden

Aus aktuellem Anlass bietet unser Landesverband Haus & Grund Berlin am 19. Oktober ein Online-Seminar zum Thema Auskunfts- und Handlungspflichten von Eigentümern und Vermieters gemäß Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen.

19. Oktober 2022, 17.30 bis 19 Uhr

Das Online-Seminar ist kostenlos für Mitglieder der Ortsvereine.

Es findet per Zoom statt. Sie erhalten spätestens einen Tag vor dem Seminar eine Mail mit Anmeldedaten/Aktivierungslink.

Bitte melden Sie sich direkt über den Landesverband an: www.haus-und-grund-berlin.de/aktuell/termine

 

Referent: Dr. Carsten Brückner

Die drastisch steigenden Energiekosten haben erhebliche Auswirkungen auch auf das Mietrecht. Langfristige Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele stehen auf dem Prüfstand. Um der gegebenen Situation Herr zu bleiben hat die Bundesregierung unter anderem zwei Verordnungen erlassen, die kurzfristig und mittelfristig zu einer Entlastung der angespannten Energieentwicklung führen sollen.

Zu den kurzfristigen Maßnahmen gehören Energieeinsparpläne für die bevorstehende Heizperiode; mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen wird der Vermieter von Wohnraum verpflichtet, den Mietern Auskünfte über die zukünftige Energiekostenbelastung bei gleichbleibendem und bei geändertem Verbrauchsverhalten zu erteilen. Hierfür müssen aktuelle Energiepreise und das Nutzungsverhalten des letzten Abrechnungszeitraums kombiniert und zu einer Prognose verarbeitet werden. Schließlich müssen dem Mieter Kontaktinformationen zur Verfügung gestellt werden, damit sich der Mieter über weitere Energieeinsparmöglichkeiten informieren kann. Die Frist für die Auskunftserteilung läuft am 31.10.2022 ab.

Zu den mittelfristigen Maßnahmen gehören die Überprüfung und Optimierung der heiztechnischen Anlagen in Gebäuden innerhalb der nächsten zwei Jahre; mit der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen wird der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, verpflichtet, Anlagen auf ihre Effektivität hin zu überprüfen, dies zu dokumentieren und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten, die zu einer weiteren Einsparung des Energieverbrauchs führen. Die Pflicht zur Überprüfung und Optimierung der Heizungsanlage endet mit dem 15.09.2024.

Seminarinhalt

Auskunftspflicht des Vermieters nach EnSikuMaV

  • Informationen des Energieversorgers an den Eigentümer / Vermieter
  • Voraussetzungen und Ausnahmen der Informationspflicht des Vermieters
  • Allgemeine Informationen
  • Zusätzliche spezifische Informationen
  • Kontaktinformationen zu Energieeinsparmöglichkeiten
  • Erneute Informationspflicht bei geänderten Ausgangswerten
  • Form und Fristen der Informationspflicht

Handlungspflichten nach EnSimiMaV

  • Überprüfung der Heizungsanlage
  • Feststellung technischer Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Dokumentation technischer Überprüfungen
  • Ermittlung der Verbesserung der Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen
  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Neuregelung der Wärme- und Warmwasserversorgung in Mietverhältnissen

Arbeitsempfehlung

  • Musteranschreiben an Mieter

 

Bitte melden Sie sich direkt über den Landesverband an: www.haus-und-grund-berlin.de/aktuell/termine