29.
Oktober

Unter dem Eindruck der Wohnungsnot in den angespannten Marktlagen lanciert die Bundesregierung auf dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt ihre „Wohnraumoffensive“. Matthias zu Eicken, Referent für Wohnungspolitik bei Haus & Grund Deutschland, hat das Maßnahmenpaket untersucht, mit dem die Bundesregierung die Wohn- und Mietkosten dämpfen will.

Für das Ziel, 1,5 Millionen neue Wohnungen in dieser Legislaturperiode in Deutschland zu bauen, hat die Bundesregierung drei Handlungsfelder identifiziert. Sie will investive Impulse für den Wohnungsbau setzen, die Bezahlbarkeit des Wohnens sichern sowie Baukosten senken und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau

Einen wichtigen Impuls für den Mietwohnungsbau und -kauf im bezahlbaren Mietsegment will der Bund durch eine steuerliche Sonderabschreibung geben. Mit ihr sollen auch Wohnungen gefördert werden, die durch Baumaßnahmen an Gebäuden neu hergestellt worden sind – wie etwa Dachgeschossausbau oder die Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnraum. Ein Deckel bei 3.000 Euro pro Quadratmeter Bau- und Herstellungskosten lässt aber zweifeln, ob damit Impulse für den Dachgeschossausbau gesetzt werden. Im Dachgeschossausbau lägen mit 1,5 Millionen Wohnungen große Potenziale für den Wohnungsbau. Da die Finanzierung der Sonderabschreibung durch Bund, Länder und Kommunen erfolgen muss, ist längst noch nicht klar, mit welchen Rahmenbedingungen der laufende Gesetzgebungsprozess endet.

Mehr Mittel für sozialen Wohnungsbau

Der Bund will für die soziale Wohnraumförderung im Zeitraum 2018 bis 2021 mindestens fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Eine dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes hat die Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht. Das Ziel ist, gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen zu schaffen.

Anpassung des Mietrechts

Die von der Bundesregierung als zentrales Element zur Sicherung bezahlbaren Wohnens angepriesenen Maßnahmen sind vor allem ein fatales Signal an Vermieter und Eigentümer. Mit der Verschärfung der Mietpreisbremse und der Erweiterung des Betrachtungszeitraums beim Mietspiegel wird vor allem vermeintlichen Mieterinteressen Rechnung getragen. Hier droht ein Modernisierungsstau auch zulasten der Mieter. Einzig die kleine Modernisierungsmieterhöhung ist ein kleiner Lichtblick. Für Vermieter bietet die Maßnahme einen Modernisierungsanreiz und für Mieter Schutz vor überzogenen Mieterhöhungen.

Wohngeldreform kommt

Bund und Länder wollen das Wohngeld schneller als bisher und bis zum Jahresanfang 2020 verbessern. Mit der Wohngeldreform sollen das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes verbessert werden. Das Wohngeld verspricht eine schnelle Entlastung für einkommensschwache Haushalte. Sie werden bei den Wohnkosten unterstützt, ohne aus ihrem gewohnten Umfeld wegziehen zu müssen.

Baukindergeld

Auch das längst gestartete Baukindergeld war noch einmal Teil der Gipfelergebnisse. Hier sieht der Bund insgesamt 2,7 Milliarden Euro für die Eigentumsförderung vor – allem voran für Familien und Alleinerziehende mit Kindern. Neben dem Baukindergeld kann die Bildung von Wohneigentum durch weitere Maßnahmen von Ländern gefördert und durch die Kommunen flankiert werden.

Baulandmobilisierung durch Bund, Länder und Kommunen

Mit der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ plant die Bundesregierung, Fragen der mittel- bis langfristigen Verbesserung der Baulandbereitstellung zu beraten. Die Kommission knüpft an die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe der letzten Legislaturperiode an. Die neue Expertenkommission soll vor der Sommerpause 2019 ihre Ergebnisse vorlegen. Die Bundesregierung will auf dieser Grundlage weitere Verbesserungen im Bauplanungsrecht vorschlagen und einen Gesetzentwurf vorlegen.

Über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben will die Bundesregierung bundeseigene Grundstücke weiter vergünstigt an Kommunen vergeben. Haus & Grund kritisiert hier, dass Kommunen bei der Weitergabe eigene Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bevorzugen. Privaten Bauherren wird dabei völlig zu Unrecht abgesprochen, bezahlbare Wohnungen bauen zu können. Hier verschenken politische Vorurteile das Wohnungsbaupotenzial privater Bauherren.

Städtebauförderung auf Rekordniveau

Die Städtebauförderung wird von Seiten des Bundes auf Rekordniveau von 790 Millionen Euro fortgeführt. In Zukunft soll die Förderung noch stärker bei der Bewältigung der Wohnungsknappheit ansetzen. Gleichzeitig ist sie eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung von Stadtentwicklung. Die innerörtliche Revitalisierung und Wohnungsbau miteinander zu verbinden, hat viel Potenzial für eine nachhaltige Entwicklung von Stadt- und Ortskernen sowie Quartieren.

Senkung der Baukosten

Die Länder verfolgen nach dem Wohngipfel das Ziel, weitgehend übereinstimmende Vorschriften im Bauordnungsrecht umzusetzen, um Bauen bezahlbarer zu machen. Als Richtschnur für die Bauordnungen der Länder dient die Musterbauordnung, die in den Gremien der Bauministerkonferenz und unter Beteiligung des Bundes erarbeitet wird.

Der Bund will serielles und modulares Bauen als schnelles und preisgünstiges Instrument im Rahmen seiner eigenen Wohnungsbauprojekte gezielt anwenden. Dafür wird der Bund ein Ausschreibungsverfahren für den Bau von Wohnungen in serieller und modularer Bauweise initiieren.

Bund und Länder wollen darüber hinaus gemeinsam an einer Begrenzung der Kostenfolgen der Normung arbeiten. Vorgesehen ist ein verstärktes Engagement des Deutschen Instituts für Bautechnik in der Normung. Auf Initiative des Bundes wird zur weiteren Begrenzung eine zentrale unabhängige Stelle geschaffen. Sie soll die Kostenrelevanz von neuen Standards und Normen vor ihrer Einführung transparent bewerten und entsprechend dem Normenkontrollrat ein Wirtschaftlichkeitsvotum abgeben.

Fazit: Die Ergebnisse des Wohngipfels sind vor allem eine Sammlung teils schon bestehender wohnungspolitischer Maßnahmen. Wirklich neue Ansatzpunkte – wie die Sonderabschreibung oder das Baukindergeld – haben sich nur selten ergeben. Diese werden bei zweifelhafter Wirksamkeit auch noch durch reichlich Steuergelder teuer erkauft. Für viele wichtige Themen – wie die Baulandmobilisierung und Baukostensenkung – beginnt jetzt erst ein langwieriger Beratungsprozess mit offenem Ausgang.

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