Thermostat, Geldscheine, Taschenrechner symbolisieren Heizkosten
03.
März

Eine moderne, effiziente Heizungsanlage ist angesichts gestiegener Rohstoffpreise und dem politischen Ziel, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu gestalten, wichtiger denn je. Wer seine Heizung modernisiert, erhält attraktive staatliche Zuschüsse.

Wer heute seine alte Heizung gegen eine effiziente und klimafreundliche ersetzt, kann dank der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Rahmen der „Sanierung für Einzelmaßnahmen“ attraktive Zuschüsse erhalten. Beispiel Wärmepumpe: Hier beträgt die Förderung 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen greift der sogenannte Innovationsbonus und die Förderung erhöht sich sogar auf 40 Prozent. Wenn im Zuge des Heizungstauschs eine Ölheizung ersetzt wird, steigt der Betrag um zehn Prozent auf 50 Prozent.

Hybride Lösungen

Auch Hybridheizungen, die zwei oder mehr Energiequellen nutzen – wie zum Beispiel die Gas-Solar-Heizung –, werden gefördert. Auf der einen Seite nutzt diese Anlage die Vorteile der Verbrennung von Gas und auf der anderen Seite kommt die Solarthermie zum Einsatz. Damit kann ein großer Teil des jährlichen Warmwasserverbrauchs abgedeckt werden. Wer sich für eine Gas-Hybridanlage entscheidet, profitiert von einer Förderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Wird dabei eine Ölheizung abgelöst, sind es sogar 40 Prozent. Unter dem Begriff „renewable ready“ verstehen Experten eine Gas-Brennwertheizung, die auf die spätere Einbindung eines Wärmeerzeugers auf Basis von erneuerbaren Energien vorbereitet ist. Um hierfür eine Förderung zu erhalten, muss der erneuerbare Wärmeerzeuger innerhalb von zwei Jahren nachgerüstet werden. Diese Option wird mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Was spricht für den Austausch?

Doch wann ist es eigentlich Zeit, die Heizung auszutauschen? Dafür gibt es einige Indikatoren:

  1. Zu hohe Abgaswerte sprechen für einen veralteten Heizkessel.
  2. Hohe Reparaturkosten: Mit dem Alter steigen die Reparaturkosten – auf mehrere Jahre gerechnet wird eine Reparatur langsam unattraktiv.
  3. Ineffizienz und hohe Heizkosten: Wenn die Rücklauftemperatur zunimmt, wird Heizenergie verschwendet, was die Heizkosten steigen lässt.

Alte Heizung optimieren

Doch auch die Überholung einer alten Heizungsanlage wird mit 20 Prozent bezuschusst. Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Dazu zählen zum Beispiel der hydraulische Abgleich, der Austausch der Heizungspumpe oder die Dämmung der Rohrleitungen.

Fachberatung ist gefragt

Ob die Heizungsanlage überholt oder gänzlich erneuert werden soll und welche Energiequelle sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. So spielen zum Beispiel die Investitionskosten, der Dämmstandard des Gebäudes und der Energiebedarf eine Rolle. Ebenso sind die laufenden Kosten der neuen Heizungsanlage, das persönliche Umweltbewusstsein oder der verfügbare Lagerplatz bei bestimmten Energieträgern zu berücksichtigen. Die finale Entscheidung für die richtige Heizung ist ohne den fachkompetenten Rat von Experten, die die individuellen Voraussetzungen kennen, kaum zu treffen. Die gute Nachricht: Auch die fachmännische Beratung und Baubegleitung wird mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen für die Heizungsoptimierung und -modernisierung erhalten Sie unter:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html

 

Hinweis

Austauschpflicht für alte Öl- oder Gasheizungen

Wann eine Heizung verpflichtend gewechselt werden muss, hängt vor allem von ihrem Alter und der verbauten Technik ab. So enthält das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beispielsweise eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt. Betroffen sind mit Öl oder Gas betriebene Anlagen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren – sogenannte Konstanttemperatur – oder Standardkessel. Außerdem dürfen ab 2026 Ölheizkessel nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden.

Anna Katharina Fricke,
Referentin Presse und Kommunikation Haus und Grund Deutschland

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