08.
Februar

Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung Vermieter an den seit 2021 nach dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhobenen CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe beteiligen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Aufteilung der CO2-Kosten erfolgt nach einem Stufenmodell. Je höher der CO2-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes, desto größer wird der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter.

Was müssen Sie als Vermieter wissen? Was sind die Berechnungsgrundlagen? Wer ist involviert?

Haus & Grund Deutschland hat ein Merkblatt herausgegeben, in dem diese Fragen beantwortet werden, ebenso das Stufenmodell und die Stufen für die Verteilung der Kosten des CO2-Preises.

Hier können Sie das Informationspapier „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG“ herunterladen (Öffnen mit Ihrem Passwort).

Sie sind kein Mitglied bei Haus & Grund Kreuzberg, haben aber Interesse an diesem Merkblatt? Bitte melden Sie sich in unserer Geschäftsstelle bei Frau Maun (030/691 40 68). Sie findet Mittel und Wege.

 

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