08.
April

Grundsteuer ab 2025:  Berliner Hebesatz sinkt auf 470 Prozent

So können Eigentümer die Grundsteuer für ihren Grundbesitz in Berlin selbst berechnen

Bei der Abgabe der Grundsteuererklärung war es für Grundstücks- und Wohnungseigentümer bisher völlig unklar, wie hoch in Zukunft die zu zahlende Grundsteuer ausfallen wird.
Die Grundsteuerreform soll insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden, so das klare Ziel des Gesetzgebers, wie in einer Antwort der Bundesregierung (20/5860) auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag erklärt wurde. Daher hat der Gesetzgeber an die Gemeinden appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen. Damit soll ein konstantes Grundsteueraufkommen gesichert werden.

Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben hatte, erhielt von seinem Finanzamt zunächst nur den Bescheid über den Grundsteuerwert. Je nach Bundesland wurde auch der Grundsteuer-Messbescheid bereits versandt.

Allerdings war es mit diesen Informationen nicht möglich, die letztendlich zu zahlende Grundsteuer auszurechnen, weil die Gemeinden den Hebesatz dafür erst noch bekanntgeben mussten. Für Eigentümer mit Grundbesitz in Berlin hat das Warten nunmehr ein Ende. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den neuen Grundsteuer-Hebesatz bekannt gegeben: Ab dem Jahr 2025 beträgt der neue Hebesatz 470 Prozent. Er betrug vorher 810 Prozent und wurde damit nahezu halbiert.

Jetzt ist es möglich, dass jeder Eigentümer seine Grundsteuer selbst berechnen kann, um festzustellen, wie hoch die ab dem Jahr 2025 zu zahlende Grundsteuer ausfallen wird und ob sich die Grundsteuer durch die Reform erhöht hat.

Die Berechnungsformel lautet:
Grundsteuer = Grundsteuerwert x Grundsteuer-Messzahl (0,31 Promille) x Hebesatz (470 %)

Beispiel:
Der zum Stichtag 1. Januar 2022 vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert für ein kleines Mehrfamilienhaus in Pankow beläuft sich auf 854.800 €.
Die Grundsteuer-Messzahl beträgt 0,31 Promille. Bei einem Hebesatz von 470 Prozent ergibt sich folgende Grundsteuer ab dem Jahr 2025 in Höhe von 1.245 €, die sich wie folgt berechnet:
Grundsteuer = 854.800 € (Grundsteuerwert) x 0,00031 (Grundsteuer-Messzahl) x 4,70 (Hebesatz) = 1.245 €.

Eigentümer von Gewerbeimmobilien (z. B. Geschäfts- oder Bürohäusern, Teileigentum) rechnen statt mit einer Grundsteuer-Messzahl von 0,31 mit 0,34 Promille.

Der Autor Dipl.-Kfm. (FH) Patrick Straßer ist Steuerberater sowie zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH) in der Kanzlei Wekel Straßer & Kollegen sowie Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM)

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