Schadenersatz von der Gemeinschaft: Haftung für nicht ordnungsmäßige Verwaltung
Wenn eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) das Gemeinschaftseigentum nicht ordnungsmäßig verwaltet, können Wohnungseigentümer hierdurch Schäden erleiden. Diese Schäden können sie sich von der Gemeinschaft ersetzen lassen, wenn diese für die fehlerhafte Verwaltung haften muss. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und in welchem Umfang diese Haftung besteht, war bisher unklar. In seinem Urteil vom 27. Februar 2026 (V ZR 18/25) … Weiterlesen